Ausscheiden von Herrn Ortsvorsteher Hans Uhl aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 31.01.2017, Feststellung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 16 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung
Ausscheiden von Herrn Ortsvorsteher Hans Uhl aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zum 31.01.2017, Feststellung eines wichtigen Grundes im Sinne von § 16 Abs.1 Satz 2 der Gemeindeordnung